Beratungsgespräch

Neuropsychologische Leistungen

Neuropsychologische Diagnostik

Leistungen der neuropsychologischen Diagnostik können über die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse oder über die Unfallversicherung abgerechnet werden. Hierzu ist eine ärztliche Überweisung notwendig (Überweisungsformular Neuropsychologie).

Neuropsychologische Therapie

Neuropsychologische Therapien von Unfallfolgen werden bei entsprechender Kostengutsprache von der Unfallversicherung übernommen.

Die Behandlung neuropsychologischer Störungen als Folge von Erkrankungen ist nicht im Grundleistungskatalog der Krankenversicherung enthalten. Einige Zusatzversicherungen übernehmen je nach gewähltem Tarif sowie Fragestellung, Therapieinhalten und Versicherungsmodell dennoch Leistungen. Es lohnt sich, auch weitere Kostenträger anzufragen. Hier beraten wir Sie gerne individuell und übernehmen die entsprechenden Anfragen. 

Zum Einholen von Kostengutsprachegesuchen für Therapien ist eine ärztliche Überweisung hilfreich, jedoch nicht Voraussetzung.

Berufliche Wiedereingliederung / Neuropsychologisches Coaching

Ein begleitetendes neuropsychologisches Coaching im Rahmen einer beruflichen Wiedereingliederung ist in Einzelfällen bei entsprechender Auftragserteilung der zuständigen IV-Stelle möglich.

Fahreignung

Neuropsychologische Untersuchungen zur Überprüfung der Fahreignung sind nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten. Sie müssen selbst getragen werden. Gerne erteilen wir Ihnen über die zu erwartenden Kosten persönlich Auskunft.

Weitere Leistungen, welche nicht von einer Versicherung getragen werden, werden nach persönlicher Absprache in Rechnung gestellt.