Fahreignung

 

Nachweis der Fahreignung

Eine Beurteilung der Fahreignung nach Hirnverletzung oder Hirnoperation ist möglich durch eine freiwillige Abklärung der fahrrelevanten körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit.

Neuropsychologen kann dabei die psychischen Leistungsbereiche untersuchen. Die Beurteilung der Fahreignung kann durch eine praktische Fahrverhaltensprobe ergänzt werden.

Wenn eine ausreichende Fahreignung besteht, kann eine befürwortende Beurteilung schriftlich bescheinigt werden. Dies ist ein Nachweis dafür, dass der Vorsorgepflicht nachgekommen worden ist.

Sollte eine amtliche Abklärung der Fahreignung durch die zuständige Motorfahrzeugbehörde notwendig sein, können Neuropsychologen bei den notwendigen Vorbereitungen unterstützen und dabei begleiten.